Mini-Gemüsegarten

 

 Selbst bepflanzen – pflegen – ernten

 

I.) Bedingungen zur Parzellennutzung:

Die Rechte zur Nutzung eines Mini-Gemüsebeetes (pflanzen - pflegen  - ernten), werden mit der Zahlung des Saisonbetrages ab dem Übergabetag im Frühjahr bis zum Ende der Erntesaison mit Ende Oktober auf den Mieter übertragen. Es werden Beete mit 10 m² und Beete mit 20 m² zur Bepflanzung und Pflege durch den Mieter angeboten.

 

I.) Bedingungen zur Parzellennutzung:

Die Rechte zur Nutzung eines Mini Gemüsebeetes (pflanzen pflegen  ernten), ab dem     Übergabetag im Frühjahr bis zum Ende der Erntesaison mit Ende Oktober, werden mit der Zahlung des Saisonbetrages auf die Person übertragen. Es werden Beete mit 10m² und Beete mit 20m² zur Bepflanzung und Pflege  durch den Mieter angeboten. Übergabetag ab Freitag 05.04.2024. Saisonende ist Mitte Oktober

Die Mini Beete werden in der Reihenfolge der Einzahlung vergeben.  Die Verständigung der Nutzung erfolgt schriftlich per Email.

II.) Preise: Saisonbetrag für 10m² 150 Euro bzw. 20m² 300 Euro

III.)Die EU-Verordnung 2092/91 zum Biologischen Landbau ist einzuhalten. D.h. insbesondere auf den Einsatz von leicht löslichem Mineraldünger und chemischen- synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Bei eigenen Saaten und Pflanzungen sind Saatgut und Jungpflanzen aus ökologischer Erzeugung zu verwenden.

IV.) Die Bodenaufbereitung für die Pflanzung wird vorab maschinell durchgeführt. Sie können ab Übergabetag schon sähen und pflanzen.

V.) Einige Gartengeräte zum allgemeinen Gebrauch werden für die Pflege der Parzelle zur Verfügung gestellt. Nach Verwendung sind die geliehenen Geräte und das Zubehör gereinigt an den vorgesehen Platz zurück zu bringen. Unfälle aufgrund von unsachgemäßen Handhabung liegen in der Verantwortung des Anwenders.

VI.) Das Wasser (kein Trinkwasser) ist ausschließlich zum  Gießen der Gemüsepflanzen vorgesehen und im Mini Beet-Beitrag kalkuliert. Bei extrem trockener Witterung kann es zu einer Nachberechnung im September kommen. Kein Wasser zum Abduschen, zum Spielen oder zum Gemüsewaschen unter fließendem Wasser verwenden.

VII.) Offenes Feuer ist auf der gesamten Anlage verboten. Bitte auch keine Zigaretten Stummel auf den Boden werfen.

VIII.) Grillen ist im gesamten Bereich ausnahmslos verboten.

IX.) Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Am Ende der Saison sind alle privaten Gegenstände wieder von der Anlage zu entfernen (die Anlage wird im Spätherbst  maschinell gepflügt). Abfälle sind auch während der Saison mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. Gegenstände müssen sorgsam aufbewahrt oder angewandt werden um Unfälle zu vermeiden.

X.) Die Lagerung von Gegenständen, die für die Beete nicht gebraucht werden, ist verboten. Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (wie z.B. Parzellen Abgrenzungen u.Ä.).

 XI.) Das Unkraut ihrer Minibeete so bald jäten, damit es zu keiner Samenbildung und somit weiteren Verbreitung kommt. Wenn Beete nicht gepflegt werden, wird zunächst telefonischer Kontakt mit dem Nutzer/Innen aufgenommen. Wenn das Beet bis zu einer Frist von 3Wochen im Unkraut unterzugehen droht wird es abgemäht.

XII.) Bei längerer Abwesenheit ist darauf zu achten, dass das Beet von Jemandem gepflegt und abgeerntet wird, da andernfalls mit großer Verunkrautung- auch sämtlicher  Nachbarbeete- zu rechnen ist.

XIII.) Jegliche Gegenstände ( Schnüre, Gartenwerkzeug, Gartenstecken, etc. ) müssen mit Ablauf des Saisonendes von der Anlage entfernt werden. Sonst wird je nach Verschmutzung eine Räumungsgebühr eingehoben.

XIV.) Der Zutritt zur Anlage ist ab den Übergabetag bis zum letzten Ernte Tag von 5 Uhr Früh bis 22 Uhr  Abend erlaubt.

XV.) Hunde dürfen nicht auf die Parzelle mitgenommen werden.

XVI.)  Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz des Lebens unserer Mitmenschen sind einzuhalten. Hinweise am Gelände müssen eingehalten werden. Wenn Vorschriften nicht eingehalten werden, wird unmittelbar eine Kündigung des Vertrages vorgenommen. Die Kosten für eine Reinigung und Desinfektionsmaßnamen werden in Rechnung gestellt.

XVII: Eine Untervermietung der gemieteten Fläche ist nicht zulässig

 

Benützen von Gegenständen, Toilettenanlagen und der vermieteten Grundfläche erfolgt auf eigene Gefahr und es wird in keiner Form Haftung übernommen.

         

                              

 

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